Förderung für Jungimker: Jetzt Zuschuss zur Neueinrichtung von Bienenständen beantragen!
Du hast vor Kurzem mit der Imkerei begonnen oder planst, deine eigene Imkerei aufzubauen? Dann aufgepasst: Das Land Niedersachsen (inkl. Bremen) fördert erneut die Neueinrichtung von Bienenständen im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 30.09.2025. Wer kann den Antrag stellen? Alle Imkerinnen und Imker mit Wohnsitz in Niedersachsen oder Bremen – auch Jungimker können einen Antrag stellen, vorausgesetzt, sie halten bereits oder planen mindestens 5 Bienenvölker über mehrere Jahre hinweg zu betreuen. Was wird gefördert? Bezuschusst werden u. a.: Neu angeschaffte Bienenvölker (bis zu 9 Völker möglich) Ausgaben für Zubehör, wie Beuten oder andere Materialien Eigene Nachzuchten und Schwärme (mit entsprechender Erklärung) Zukauf mit Nachweis (z. B. Kaufvertrag, Rechnung) Mindestbetrag je Bienenvolk: 50 €Der Antrag muss alle Belege enthalten (Rechnung, Überweisung, Quittungen usw.). Barbelege sind nur mit klarer Angabe und Unterschrift des Verkäufers zulässig. Wichtige Voraussetzungen Antragsformular: Nutze das aktuelle Formular der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Belegzeitraum: Nur Ausgaben zwischen 01.01.2025 und 30.09.2025 sind gültig. Grundkurs: Teilnahme an einem bienenkundlichen Präsenzkurs ist Pflicht (kein Onlinekurs). Bienengesundheit: Beim Kauf von Völkern ist ein Kaufvertrag und eine AFB-Futterkranzprobe vorzulegen. Keine Förderung bei: Doppelförderung (z. B. Ehepaare mit getrennten Anträgen) Anträgen von Minderjährigen unter 18 Jahren ohne Begleitung durch einen Imkerpaten Rückwirkender Antragstellung für Vorjahre So läuft’s ab: Formular downloaden und sorgfältig ausfüllen Belege und Nachweise beilegen Antrag postalisch beim zuständigen Imker-Landesverband einreichen Auf Zuschuss warten Fragen? Unterstützung bekommst du hier: Imker Weser-Ems e. V. [Landwirtschaftskammer Niedersachsen] (https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de → Tierproduktion → Bienenförderung)