Nun endet die Spätsommerpflege
Aufkleber geben Auskunft
Der Kunde heute kauft seinen Honig ebenso mit dem Auge, wie er auf den Preis schaut. Darum wird bei mir jedes Glas bei der Abfüllung gegen das Licht gehalten. So erkennt man nicht nur letzte Unreinheiten, man sieht auch, ob ein Glas vielleicht beschädigt ist oder äußerlich nicht so ganz sauber. Das kommt schon mal vor. Nach dem Abfüllen und dem Abwiegen mittels einer geeichten Waage bleibt der Honig noch etwa ein bis zwei Tage stehen, er wird dadurch etwas fest, und man hat noch mal die Oberschicht im Blick, so wie der Käufer sie dann sieht. Der Glasrand darf beim Zuschrauben und Etikettieren nicht mit Honig beschmiert werden. Alle diese kleinen Verrichtungen und Handgriffe sind schon, das darf man wohl annehmen, Routinesache.
Das Etikett wird über eine Rolle, die mit Teflon beschichtet ist und sich zur Hälfte im Wasserbad dreht, mit Feuchtigkeit benetzt. Da der Wasserfilm sehr dünn haften bleibt, ist es von Vorteil, das Etikett zweimal anzufeuchten. So bleibt es sofort am Deckel und Glas kleben. Mit einem Trockentuch glatt und einigermaßen trocken gewischt, wird das Gebinde zur Seite gestellt. (Bei den alten Deckeln aus dem Rücklauf muss mit einem Klebestift nachgeholfen werden, damit die Banderole kleben bleibt.) Die Etikettierrolle ist eine der besten Erfindungen aus den letzten Jahren. Jetzt sind bei mir im Schnitt in fünf Minuten zwölf Gläser fertig. Das Etikett sollte nicht nur wegen der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht des Produktes ans Glas geklebt werden, es ist für mich einfach die billigste Werbung, die es für meinen Honig gibt. Oft werde ich gefragt, wo man mich erreicht, wenn man mal ein Glas nachkaufen möchte. Ein Hinweis auf die Banderole ist die Antwort. Die Loskennzeichnungspflicht für Direktvermarkter ist kein großer Arbeitsaufwand. Die selbst geerntete oder zugekaufte Honigmenge (Eingang) wird mit einer fortlaufenden Nummer in einer gesonderten Liste eingetragen. Die etikettierten Gläser (Ausgang) werden, je Abfüllung als eine Charge, ebenfalls mit einer neuen fortlaufenden Nummer in einer zweiten Liste notiert. Einen wichtigen Nebeneffekt hat diese Aufzeichnung: Ich weiß, was ich nach dem Schleudern an Vorrat stehen habe, bin ebenso auch über meinen Bedarf an Honig informiert. Nach einigen Jahren weiß ich, welche Honigsorten gefragt sind und welche icht. Da beim Eingang zugekaufter Ware auch der Name mit notiert wird, kann ich bei Bedarf auf die jeweilige Person zurückgreifen, um vielleicht Nachschub anzufordern. Ich möchte diese Notierungen jedem Vermarkter nur empfehlen. Bei evtl. Beanstandungen (seitens staatlicher Kontrolle) würde sonst bei einer Nichtbeachtung der Loskennzeichnungspflicht mein gesamter Honig aus dem Verkehr gezogen.
Anzeigepflicht einhalten
Je nach Verlauf können Krankheiten der Honigbiene die Völker mehr oder weniger schädigen, Totalverluste zur Folge haben und die Existenz eines Berufsimkers gefährden. Oftmals handelt es sich um so genannte Faktorenkrankheiten, die von Außenfaktoren beeinflusst und gesteuert werden. Starke Völker, schneller Bienenumsatz, reger Wabenbau und Sauberkeit auf allen Ständen und im Betrieb sind die beste Vorsorge. Honig darf nicht, selbst eigener sollte wegen Faulbrutsporen nicht an die Bienen verfüttert werden. Ein Zukauf von Bienen- und Wabenmaterial aus unbekannten Beständen ist ganz zu vermeiden.
Bei Auftreten oder Verdacht einer anzeigepflichtigen Bienenseuche sind, wie vorgeschrieben, Meldungen zu machen und Untersuchungen einzuleiten. An Lehrgängen zum Thema „Krankheiten der Honigbiene“ müsste jeder Imker unbedingt teilnehmen. Schon das genauere Wissen um eine Bienenkrankheit kann sich in der Betriebsweise sehr wohl vorbeugend auswirken. Es wird unterschieden zwischen Brutkrankheiten und Krankheiten der erwachsenen Biene. Erwachsene Bienen können sich nicht an den Brutkrankheiten anstecken, sie aber wohl übertragen.
Obgleich die Faulbrut zur Zeit in aller Munde, ist nicht jeder Stand von ihr befallen. Gewiss ist aber, dass wir die Milbe haben, und wir sind sie noch lange nicht wieder los. Sie hat maßgeblich Anteil an den Faktorenkrankheiten. Wer der Milbe nicht den nötigen Respekt einräumt, wird nicht viel Freude an der Bienenhaltung haben. Meine Devise dazu: Ich will Bienen halten, also muss ich diesen Parasiten bekämpfen.
Den Milben auf der Spur bleiben
Die Varroamilbe kommt sowohl in der Bienenbrut wie auf der erwachsenen Biene vor. Sie ist keine Krankheit, sondern ein Schmarotzer, der von der Biene, von deren Blutflüssigkeit lebt. Selbst wenn ein Volk ohne Milben wäre, käme von außen schon bald ein neuer Befall. Wir kennen die Lebensgewohnheiten der Milbe und wissen, dass wir sie nicht ausrotten können, sondern nur in ihrer sprunghaften Entwicklung bremsen, um so den Milbenbestand je Bienenvolk möglichst niedrig zu halten; schlimmstenfalls bricht mit Sicherheit das Volk zusammen. Dazu braucht es aber nicht zu kommen. Wir haben für eine Behandlung nicht nur geeignete Medikamente, sondern können auch zusätzlich biologisch eingreifen durch Drohnenbrutentnahme, Ableger- und Kunstschwarmbildung bzw. durch eine erste Anwendung der Ameisensäure, nmittelbar vor Fütterungsbeginn.Heilmittel gegen Bienenkrankheiten sind bei uns verboten. Mit der Bekämpfung der Varroa macht der Gesetzgeber eine Ausnahme. Dort, wo keine staatliche Bezuschussung erfolgt, entstehen erhebliche Kosten. Dies schlägt vor allem für Anfänger zu Buche, auch beim Hobbyimker, was wiederum bei der Vermarktung des Honigs berücksichtigt werden sollte.
Meine Varroabekämpfung übers Jahr sieht folgendermaßen aus:
- Während der Saison: Entnahme von Drohnenbrut, zwei Waben im Wechsel, sie werden umgehend eingeschmolzen. (Drohnenzellen werden bis zu 10 mal häufiger befallen als Arbeiterinnenbrut!)
- Nach der Frühtracht: Kunstschwärme oder Ablegerbildung
- Nach der Sommertracht: Kunstschwärme, erste Behandlung mit AS
- Nach der Auffütterung: Zweite AS -Behandlung (ein Arbeitsgang in Verbindung mit dem Abräumen der Futtergeschirre)
- September: Dritte AS -Behandlung (meist nicht mehr nötig). Bei jeder AS- Anwendung sollte die Temperatur nicht unter 12 und nicht über 25 °C liegen, um eine zu langsame bzw. zu schnelle Verdunstung zu vermeiden.
- Anfang Dezember: Einmalige Behandlung mit Perizin, als systemisches Sprühmittel, Temperatur nicht unter 5 °C. Völker aus der Heide werden zweimal behandelt.
Varroa – Befall berechnen
Da Perizin (nach der Honigraumabnahme) als Letztes eingesetzt wird, besprüht oder eingeträufelt, bei absoluter Brutfreiheit, muss gleich nach der Honigentnahme mit AS vorbehandelt werden. Diese Säure wirkt auch durch die Zelldeckel auf die Milbenbrut, es werden dort auch deren Stamm-Mütter abgetötet. Die Bienen im Volk nehmen durch die Säuredämpfe keinen Schaden. Aber durch die saugenden Parasiten in den Zellen wird die Bienenbrut geschädigt: Häufig schlüpfen verkrüppelte Jungbienen. Auf allen Ständen werden stichprobenweise – wenn nicht schon gleich bei allen Völkern – Bodeneinlagen (Windeln) verwendet, um den Befall zu kontrollieren, gff. muss noch, wie gesagt, eine dritte Behandlung folgen. Kunstschwärme und Ableger erhalten gleich nach ihrer Bildung bzw. nach geschlüpfter Brut die Hälfte der vorgeschriebenen Emulsion. Im Spätherbst werden neu aufgebaute Völker wie alle Wirtschaftsvölker der Varroa- Bekämpfung unterzogen. Wenn dann noch eine Windel eingelegt wird, unter dem Varroa- Gitterboden (mit 3 mm Maschenweite), hat man immer eine Kontrolle über den Zustand der Völker, über den Grad des Befalls und von da aus im Rückschluss auf die Gesamtmenge der noch im Volk vorhandenen Milben.
Anmerkung dazu:
Der Milbenbefall in seiner Menge und Intensität in einem Volk, vor oder nach einer Behandlung, kann relativ sicher berechnet werden durch die Anzahl der abgefallenen Milben auf der Windel – dividiert durch die Zahl der Tage der Dauer der jeweils inliegenden Windel. Das ergibt den aktuellen Befallsgrad. Für den Befall als Ganzes kann man davon ausgehen, dass (bei Brutfreiheit) einer abgefallenen Milben pro Tag ca. 500 Varroamilben im Volk entsprechen, jedoch in jahreszeitlich bedingt unterschiedlicher Entwicklungstendenz. Die Mitglieder eines jeden Vereins sollten sich dafür interessieren, dass sie mal über die (etwas komplizierte) Berechnung des Milbenbe- und Abfalls zuverlässig geschult werden. Denn: Nach dem Ergebnis auch dieser Berechnung richtet sich der Einsatz der Behandlungsmittel!
Über diese hier nur kurzgefassten Anregungen und Hinweise hinaus sollte, nein muss man bei der Anwendung von Varroaziden deren beiliegende Anweisung genau lesen und befolgen! Niemals dürfen bei der Behandlung von Krankheiten sowie im Besonderen auch bei der Bekämpfung der Varroatose chemische Mittel in den Honig gelangen! Das würde schwerwiegende Folgen für den Honigmarkt und somit für unseren Berufsstand als Imker nach sich ziehen.
Honig, amtlich entsorgt
Bei dem, was ich hier schreibe, gehe ich von Erfahrung und Tatbeständen aus. Wenn große Mengen Honig beim Abfüller angeliefert werden, wird zwecks Untersuchung eine Sammelprobe gemacht, das heißt, aus jedem gelieferten Behälter entnimmt man eine kleine Menge Honig. Die Labors arbeiten heute mit den feinsten Gerätschaften, um alles, was nicht in den „naturbelassenen Honig“ gehört, feststellen zu können. Ein schwerwiegender Fall ging so aus: Bei einer Anlieferung von etwa acht Tonnen Honig wurden Rückstände von Faulbrutbekämpfungsmitteln (Antibiotika) festgestellt. Der Abfüller stellte die gesamte Charge zum Rücktransport bereit. Die Untersuchungskosten trug natürlich die Imkerschaft. Um größeren Schaden zu vermeiden, wurden noch weitere Untersuchungen vorgenommen. Es stellte sich heraus, dass noch mehrere Imker Honig mit Rückständen geliefert hatten. Auf Anweisung des Veterinäramtes wurde der gesamte Honig auf einer Deponie einen Meter tief unter der Erde amtlich entsorgt. Der Schaden für einen Imker lag bei 11.000 DM, inkl. Untersuchungs- und Entsorgungskosten. Wie hoch wäre wohl der Schaden gewesen, wenn der Honig, schon im Glas abgefüllt, im Einzelhandelsregal gestanden hätte?!
Ich will sagen: Es gibt Imkerfreunde, unehrliche, die bei ihrer Honigablieferung leichtfertig unterschreiben, dass ihre Bienenvölker nur mit zugelassenen Medikamenten gegen Krankheiten behandelt wurden. Und zwar bei leergeräumtem Honigraum, ohne dass also noch zu schleudernde Waben vorhanden waren. (Auch eingeführter Honig darf keine Antibiotika, welcher Art auch immer, enthalten.) Unser Qualitätsstandard muss erhalten bleiben! Dass wir billige Behandlungsmittel gebrauchen, ist klar, aber nicht auf Kosten von Qualität “ unseres Honigs“, der durch Experimente und Betrügereien einiger Unbelehrbarer in Verruf gerät. Hierzu noch mein Rat, meine Bitte an Institute und Forschungseinrichtungen: Geben Sie Erkenntnisse und Versuche über neue Medikamente erst dann bekannt, wenn eine sichere Chance dafür besteht, dass diese zuverlässig wirken und damit auch Aussicht haben auf amtliche Zulassung.