△— Am Sonntagnachmittag hielt der Kreis-Imkerverein, bestehend aus den Vereinen Papenburg, Aschendorf und Hümmling, bei Wirt Kölker in Kluse eine Versammlung ab, um über die Handelsverträge,besonders über den Handelsvertrag mit Holland, soweit sich dieser auf die Einfuhr von Honig und lebenden Bienen und den freien Verkehr mit lebenden Bienen bezieht, etwas Näheres zu erfahren.
Ein Mitglied hat die Freundlichkeit gehabt, an zuständiger Stelle die nötigen Erkundigungen einzuziehen und in der Versammlung ein diesbezügliches Referat zu geben.
Danach wird in Zukunft der eingeführte Honig mit 40 Mark pro Doppelzentner besteuert.
Lebende Bienen in Stöcken, Kästen etc. können, sofern sie einschließlich Wohnung das Gewicht von 15 Kilogramm nicht überschreiten, zollfrei eingeführt werden.
Lebende Bienen, welche einschließlich Wohnung mehr als 15 Kilogramm wiegen, müssen mit 40 Pfg. pro Kilogramm verzollt werden.
Lebende Bienen, die aus dem Inland vorbeigehend ins Ausland geschafft werden und dort die Honigtracht auszunutzen, können auch bei höherem Gewicht zollfrei zurückgeführt werden, wenn nachgewiesen werden kann, daß sie aus dem Inland stammen.
Dieses würde sich, wie behauptet wird, durch Plombieren der Bienenwohnungen seitens der Zollbehörde ermöglichen lassen.
Das Wandern mit den Bienen muß nun aber vielfach zur Nachtzeit geschehen, da bei der wärmeren Jahreszeit die mit Honig gefüllten Bienenstöcke durch die Wärme und den Transport arg beschädigt werden können.
Zur Nachtzeit kann der Imker aber bei der Zollbehörde seine Stöcke nicht plombieren lassen, da dann die Zollabfertigungsstelle geschlossen ist.
Der Imker muß die ganze Nacht über mit seinen Bienen an der Grenze warten, bis er am Morgen abgefertigt werden kann.
Sämtliche Stöcke müssen vom Wagen abgeladen, mit Honig verlesen und wieder verladen werden. Beim Rücktransport geht es auf ähnliche Weise.
Doch ist auch diese Gefahr der Beschädigung oder des gänzlichen Verlustes der oft wertigen Bienenwohnungen so größer, je als zu dieser Jahreszeit, Ende Mai und Monat Juni, die Hitze recht beträchtlich sein kann und längeres Fahren der Bienen am Tage von jedem erfahrenen Imker gern vermieden wird, weil die Bienen durch Hitze leicht getötet werden.
Auf diese Weise wird besonders den Imkern des Hümmlings die dort in üppiger Blüte stehende Bienenweide fast zur Unmöglichkeit, weil sie wegen der ihnen fehlenden Frühtracht mit den Bienen wandern müssen, da erst die Buchweizenblüte den ersten Honig auf heimatem festen Boden spendet.
Nun bietet gerade Holland diesen Imkern das Fehlende in ausgiebiger Maße und ist Holland von ihnen am leichtesten zu erreichen; aber nach dem neuen Handelsvertragsentwurf wird ihnen das Wandern dorthin fast unmöglich. ‚
Der Kreisverein will darum durch den Abgeordneten unseres Bezirks versuchen, den noch nicht genehmigten Entwurf mit Holland dahin zu ändern, daß den Imkern das freie Wandern mit den Bienen in der Zeit vom 1. März bis 1. Juli ohne Plombieren der Bienenwohnungen freigegeben wird. Eine zollfreie Einführung von Honig aus Holland ist nicht zu befürchten, da um diese Zeit die Stände noch keine bedeutenden Honigvorräte haben und die Haupternte für unsere nördliche Gegend erst im Juli und besonders im August ist. Nach Erledigung dieses Gegenstandes wurde noch über eine in diesem Frühjahr in Papenburg zu veranstaltende bienenwirtschaftliche Ausstellung für den Bezirk des Kreisvereins verhandelt.

(Ems-Zeitung, 55. Jahrg., Nr. 23, 23. Februar 1905)